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Zertifikate

Neue Markenrichtlinie für Google AdWords

Verfasser:    am 4. August 2010, 13:11 Uhr  Internetrecht

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Verwendung von Markennamen wird seine Markenrichtlinie im in Europa anpassen.

Nachdem es in Europa innerhalb der letzten Jahre häufig Diskussionen bezüglich der Markenrichtlinie gab, wurde die Einschätzung von Google nun bestätigt. Ab sofort dürfen Unternehmen nun auch geschützte Begriffe als Keywords, die den Marken anderer Unternehmen entsprechen, in den Kampagnen innerhalb Europas schalten. Ab sofort dürfen Advertiser also den Markennamen anderer Unternehmen verwenden, um auf die eigenen Anzeigen zu verweisen. Die User sollen von mehr Informationen während der Suche profitieren und die relevantesten und informativsten Anzeigen angeboten bekommen.

Die neue Google Markenrichtlinie tritt am 14. September in Kraft.

Ist der Inhaber einer Marke jedoch der Meinung, dass ein anderes Unternehmen mit einer geschalteten Anzeige die Nutzer verwirrt, z.B. indem fälschlicherweise der Eindruck erweckt wird, dass das werbende Unternehmen zum Markeninhaber gehört oder geschützte Markenprodukte oder -Dienstleistungen verkauft, kann bei Google Beschwerde eingereicht werden. Nach einer Überprüfung durch Google, wird die Anzeige dann gegebenenfalls entfernt.

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