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Pflichtangaben auf Internetseiten (Impressum)

Verfasser:  Jan-Koester   am 23. Januar 2010, 13:26 Uhr  Internetrecht

Jeder Unternehmer, der im Internet eine Homepage hat, unterliegt der Pflicht zur sog. „Anbieterkennzeichnung“. Die inhaltlichen Anforderungen werden durch das am 1. März 2007 in Kraft getretene Telemediengesetz (TMG) geregelt. Dieses hat verschiedene andere Gesetze, insbesondere auch das Teledienstgesetz (TDG), abgelöst.

Das Telemediengesetz regelt in § 5 die Informationspflichten für alle Telemedien. Darunter fallen z.B. Angebote im Internet (beispielsweise Webshops, Online-Auktionshäuser, Suchmaschinen, Webmail-Dienste, Informationsdienste, Podcasts, Chatrooms) und insbesondere auch die eigene Webseite, sofern diese nicht für rein persönliche oder familiäre Zwecke erstellt wurde. Von einer rein privaten Nutzung ist insbesondere dann auszugehen, wenn es sich um passwortgeschützte Inhalte handelt und das Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird. Das wird der Ausnahmefall sein, weshalb im Grundsatz Impressumspflicht gegeben ist.

Anbieter, die ein Impressum nach § 5 TMG erstellen müssen, weil die Webseite nicht rein persönliche oder familiäre betrifft, haben folgende Angaben zu machen:

Name des Anbieters

Hierbei müssen sog. natürliche Personen Ihren Familiennamen und einen ausgeschriebenen Vornamen angeben.

Juristische Personen und Personengesellschaften müssen ihren vollständigen Namen angeben. Sollte eine Firmenbezeichnung im handelsrechtlichen Sinne geführt werden, muss auch die Firma vollständig angegeben werden.

Rechtsform, Vertretungsberechtigung, Kapitalangaben

Die Rechtsform des Anbieters muss angegeben werden. Zusätzlich muss der vollständige Name eines Vertretungsberechtigten angegeben werden. Wenn mehrere Personen alleinvertretungsberechtigt sind, müssen alle Vertretungsberechtigten angegeben werden.

Anschrift des Anbieters

Notwendig ist die Angabe der vollständigen Postanschrift, unter der der Anbieter niedergelassen ist. Dies ist in der Regel der Ort, an dem sich die Geschäftsräume befinden. Bei juristischen Personen oder einer Personengesellschaft ist als Anschrift der Ort, an dem sich die Geschäftsräume befinden anzugeben. Postfachadressen genügen nicht, sondern es sind die Postleitzahl, der Ort und die Straßenbezeichnung samt Hausnummer anzugeben.

E-Mailadresse und Telefon- oder Faxnummer

Früher wurde davon ausgegangen, dass E-Mailadresse und Telefonnummer vollständig und exakt angegeben werden müssen. Insoweit wurde inzwischen vom EuGH nun entschieden, dass neben der elektronischen Post lediglich ein weiterer schneller, unmittelbarer und effizienter Kommunikationsweg zur Verfügung stehen muss. Dies könne neben einer Telefonnummer auch eine Telefaxnummer sein, weshalb eine Telefonnummer nicht zwingend anzugeben ist.

Aufsichtsbehörde

Soweit der Anbieter eine Tätigkeit erbringt, die der behördlichen Zulassung bedarf, muss im Impressum die zuständige Aufsichtsbehörde angegeben werden. Diese Angabe soll Benutzern die Möglichkeit geben, sich über den Anbieter zu erkundigen, um im Falle von Rechtsverstößen eine Anlaufstelle für Beschwerden zu haben.

Beispiele für solche behördliche Zulassungen sind Erlaubnisse nach der Gewerbeordnung: Bewachungsgewerbe, Pfandleihgewerbe, Makler, Bauträger, Baubetreuer usw.

Versicherungsvermittler haben seit dem 22. Mai 2007 die für sie zuständige IHK als Aufsichtsbehörde anzugeben.

Register und Registernummer

Ist der Anbieter in das Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen, sind die Registernummer sowie der Name des betreffenden Registers zu vermerken.

Umsatzsteueridentifikationsnummer

Sofern das Unternehmen eine Umsatzsteueridentifikationsnummer besitzt, muss diese angegeben werden.

Zusätzliche Pflichten für besondere Berufsgruppen

Ist der Anbieter Angehöriger eines freien Berufes, bei dem die Berufsausübung geregelt oder die Berufsbezeichnung geschützt ist (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Zahnärzte, Architekten, beratende Ingenieure), so sind zusätzlich die Berufsbezeichnung und der Staat in dem diese verliehen wurde anzugeben.

Darüber hinaus müssen die berufsrechtlichen Regelungen benannt und im Volltext oder durch entsprechende Links verfügbar gemacht werden.

Weitere Angaben

Sofern aufgrund anderer Vorschriften weitere Informationspflichten bestehen, müssen auch diese erfüllt werden. Werden beispielsweise redaktionelle Beiträge veröffentlicht, so muss ein Verantwortlicher im Sinne von § 10 Abs. 3 MDStV benannt werden. Dabei muss es sich um eine natürliche Person handeln, die voll geschäftsfähig ist und Ihren ständigen Aufenthalt im Inland hat.

Sämtliche oben genannten Informationen müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Insoweit wurde beispielsweise von Gerichten entschieden, dass hierfür ein Link „Impressum“ nur in sehr kleiner Schrift und drucktechnisch nicht hervorgehoben, der am rechten unteren Ende der Homepage platziert ist, nicht ausreicht. Leichte Erkennbarkeit ist jedoch dann zu bejahen, wenn der Link zwar am unteren Ende der Homepage in kleiner Schrift gesetzt wird, dort aber in eine Informationsleiste eingezogen wird, die als solche ins Auge springt.

Mögliche Folgen von Verstößen:

Ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen § 5 TMG stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EURO geahndet werden (§ 16 II Nr. 1, III TMG).

Die nach § 3 UKlaG (Unterlassungsklagengesetz) anspruchsberechtigten Stellen können einen Unterlassungsanspruch geltend machen, weil ein Verstoß gegen die Impressumspflicht eine Zuwiderhandlung gegen eine Vorschrift darstellt, die dem Schutz der Verbraucher dient.

Außerdem drohen kostenpflichtige Abmahnungen von Konkurrenten. Die rechtliche Zulässigkeit von Abmahnungen ist teilweise fraglich, da nicht bei jedem Verstoß gegen § 5 TMG ein Wettbewerbsverstoß vorliegen muss.

Beispiel für die Anbieterkennzeichnung eines Einzelunternehmens ohne Handelsregistereintrag:

Max Mustermann
Musterstraße 11
12345 Musterstadt
Telefon: +49 40 000 000 oder Telefax: +49 40 000 001
E-Mail: info@max.mustermann.de
Internet: www.max.mustermann.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE1234567

Musterbeispiel für die Anbieterkennzeichnung einer GmbH:

Max Mustermann GmbH
Musterstraße 11
12345 Musterstadt
Telefon: +49 40 000 000 oder Telefax: +49 40 000 001
E-Mail: info@max.mustermann.de
Internet: www.max.mustermann.de
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Max Mustermann
Registergericht: AG Musterstadt

Registernummer: HRB 6789

Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 1234567

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am 3. Februar 2010, 16:20 Uhr

Hallo Jan, danke für den informativen Artikel. Ich habe gehört, daß man im Impressum angeben muss wenn man Google Analytics benutzt. Stimmt das?

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