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BVDW SEO und SEM Zertifikat der OSG

Neue Markenrichtlinie für Google AdWords

Verfasser:  Laura   am 4. August 2010, 13:11 Uhr  Internetrecht

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Verwendung von Markennamen wird seine Markenrichtlinie im in Europa anpassen.

Nachdem es in Europa innerhalb der letzten Jahre häufig Diskussionen bezüglich der Markenrichtlinie gab, wurde die Einschätzung von nun bestätigt. Ab sofort dürfen Unternehmen nun auch geschützte Begriffe als Keywords, die den Marken anderer Unternehmen entsprechen, in den Kampagnen innerhalb Europas schalten. Ab sofort dürfen Advertiser also den Markennamen anderer Unternehmen verwenden, um auf die eigenen Anzeigen zu verweisen. Die User sollen von mehr Informationen während der Suche profitieren und die relevantesten und informativsten Anzeigen angeboten bekommen.

Die neue Markenrichtlinie tritt am 14. September in Kraft.

Ist der Inhaber einer Marke jedoch der Meinung, dass ein anderes Unternehmen mit einer geschalteten Anzeige die Nutzer verwirrt, z.B. indem fälschlicherweise der Eindruck erweckt wird, dass das werbende Unternehmen zum Markeninhaber gehört oder geschützte Markenprodukte oder -Dienstleistungen verkauft, kann bei Beschwerde eingereicht werden. Nach einer Überprüfung durch , wird die Anzeige dann gegebenenfalls entfernt.

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Anonymes Google Analytics – sollten Webmaster jetzt handeln?

Verfasser:  Markus   am 30. Mai 2010, 14:46 Uhr  Internetrecht

Gerade einmal ein paar Tage alt ist die Meldung, dass ein Plugin für den Firefox-Browser veröffentlicht hat, mit dem die Benutzer das Tracking von Analytics komplett deaktivieren und somit anonym bleiben können. Weit weniger Beachtung in den Medien fand dabei jedoch erstaunlicherweise die Tatsache, dass zeitgleich eine Möglichkeit veröffentlicht hat, wie Seitenbetreiber schon direkt im Tracking eine Anonymisierung aller Besucher durchführen können.

Sieht man sich nämlich den aktuellen Marktanteil des Firefox Browsers von nur rund 25% an, erkennt man schnell, dass das Plugin für diesen Browser nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein kann. Drei Viertel aller Surfer sind mit anderen Browsern unterwegs und werden daher nach wie vor komplett getrackt. Kein Wunder also, dass aus Kreisen der Datenschützer noch keine Lobeshymnen zu vernehmen waren.

Deswegen ist wohl genau jetzt der richtige Zeitpunkt, als Seitenbetreiber zügig die generelle Anonymisierung zu aktivieren und damit ein Zeichen zu setzen.

Analytics Anonymisierung – Der Code

Technisch gesehen gestaltet sich der Einbau nämlich als wirklich einfach. Man muss nur den Tracking-Code um eine einzige Zeile erweitern:

var pageTracker = _gat._getTracker("UA-XXXXX-X");
_gat._anonymizeIp();
pageTracker._trackPageview();

(Danke an dieser Stelle übrigens an Moritz Habermann von Blogzwonull, der wohl als erstes über die tatsächliche Implementierung bloggte – zumindest war er der erste in meinem Feedreader)

Wie man diesem Beispiel ansieht, funktioniert das Ganze im Moment allerdings nur für den alten, synchronen Tracking-Code. Wann auch Nutzer des neuen, asynchronen Codes diese Methode benutzen können, steht derzeit leider noch in den Sternen bzw. in den ToDo-Listen der Ingenieure. Genauso kann diese Methode nicht mit den ganz alten, mit urchin.js arbeitenden Trackings verwendet werden – allerdings ist solchen Webmastern sowieso anzuraten, diesen langsam mal durch die neuere Variante zu ersetzen.

Analytics Anonymisierung – Die Nachteile?

Genereller Nachteil dieser Methode ist natürlich, dass man den Besucher nicht mehr auf ein paar Kilometer genau orten kann, sondern nur noch anhand der nächstgelegenen, großen Stadt. Was zugegebenerweise besonders im Zusammenspiel mit SEM eine durchaus interessante Information sein kann, um Kampagnen entsprechend regional auszusteuern. In der Praxis sind mir in den letzten 7 1/2 Jahren allerdings nur zwei Fälle bekannt geworden, in denen eine -Kampagnenstruktur tatsächlich so fein bis auf Landkreis-Ebene gerastert war und auch Sinn machte.

In 99,9% der Fälle dürfte die Anonymisierung also keinerlei negative Auswirkung auf die Auswertbarkeit mit Analytics haben. Denn mal ehrlich – uns Webmaster interessiert ja wirklich nicht, ob nun Lieschen Müller oder Heinz Mustermann über dieses und jenes Keyword gekommen ist und wo genau die beiden wohnen. So lange wir wissen, welches Keyword ein Besucher benutzt hat, welchem Segment er angehört und ob er konvertierte, können wir alle Schlussfolgerungen ziehen, die wir für unsere Arbeit brauchen. Wäre das zu wenig, könnten wir ja auch mit denjenigen großen Web-Analyse-Suites nichts anfangen, die schon immer anonymisieren und die ansonsten ja auch nicht so populär geworden wären.

Analytics Anonymisierung – jetzt oder nie?

Nicht zuletzt wegen der unklaren juristischen Frage, ob der Einsatz von Analytics ohne Anonymisierung tatsächlich datenschutzrechtlich bedenklich ist oder nicht, ist Website-Betreibern auf jeden Fall zu raten, bald über den Wechsel zur Anonymiserung nachzudenken. Bisher gab es keine Möglichkeit, diese Userdaten nicht zu erheben, weshalb man vermuten kann, dass es auch nur deswegen noch nicht zu Abmahnwellen gekommen ist. Da jetzt aber die einfache Möglichkeit besteht, jederzeit ein “sauberes” Tracking auch mit Analytics zu betreiben, sollte man diese auch nutzen. Nicht nur, um kein Risiko einer möglichen Abmahnung einzugehen, sondern auch, um das Vertrauen bei den Besuchern zu stärken.

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Pflichtangaben auf Internetseiten (Impressum)

Verfasser:  Jan-Koester   am 23. Januar 2010, 13:26 Uhr  Internetrecht

Jeder Unternehmer, der im Internet eine Homepage hat, unterliegt der Pflicht zur sog. „Anbieterkennzeichnung“. Die inhaltlichen Anforderungen werden durch das am 1. März 2007 in Kraft getretene Telemediengesetz (TMG) geregelt. Dieses hat verschiedene andere Gesetze, insbesondere auch das Teledienstgesetz (TDG), abgelöst.

Das Telemediengesetz regelt in § 5 die Informationspflichten für alle Telemedien. Darunter fallen z.B. Angebote im Internet (beispielsweise Webshops, Online-Auktionshäuser, Suchmaschinen, Webmail-Dienste, Informationsdienste, Podcasts, Chatrooms) und insbesondere auch die eigene Webseite, sofern diese nicht für rein persönliche oder familiäre Zwecke erstellt wurde. Von einer rein privaten Nutzung ist insbesondere dann auszugehen, wenn es sich um passwortgeschützte Inhalte handelt und das Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird. Das wird der Ausnahmefall sein, weshalb im Grundsatz Impressumspflicht gegeben ist.

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Das OSG-Blog – Wir über uns

Im OSG-Blog schreiben Experten ihres Fachs über die Themen rund um das Angebot der OSG: Online-Marketing, eCommerce, SEO, SEM, Website-Konzeption und alles, was damit zu tun hat wie Technologien, Design, Usability oder Internetrecht. Ziel ist es, unsere Leser aktuell über neue Trends im Online-Marketing zu informieren sowie Wissenswertes über den effizienten Aufbau und das erfolgreiche Betreiben von Websites und E-Shops zu berichten, und das möglichst unterhaltsam – Stichwort: Infotainment.

Herausgeber des Blogs ist die OSG. Das Unternehmen – ein rund 50-köpfiges, gut eingespieltes Team aus Online-Marketing Experten, SEO-/SEM-Spezialisten, Designern, Entwicklern, Kommunikationsberatern und Textern – bietet mit Website, E-Shop, SEO, SEM plus weiteren Online-Vermarktungsmöglichkeiten alle Online-Kommunikationsmittel aus einer Hand.

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